Der Arbeitskräftemangel macht auch vor den Bahnbetrieben in Nordrhein-Westfalen nicht halt. Wegen Personalmangel ist der Zugverkehr im VRR eingeschränkt. Das teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Immer häufiger sorgen Personalmangel und Krankheit für Probleme im Eisenbahnverkehr. So auch aktuell auf der Linie RE 5. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr in NRW im Überblick
In der Kurzfassung heißt es: Einschränkungen auf der Linie RE 5 (RRX) aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 27.04.2024 | 06.54 Uhr |
Ende: | 27.04.2024, | 02.30 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 27.04.2024 | 07.03 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie RE 5 (RRX) aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls kommt es auf der Linie RE 5 (RRX) leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf Teilstrecken. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 5 (RRX), Koblenz Hbf (09:16) - Wesel (11:47), Teilausfall Oberhausen-Sterkrade (11:30) - Wesel RE 5 (RRX), Wesel (12:11) - Koblenz Hbf (14:42), Teilausfall Wesel - Oberhausen-Sterkrade (12:28) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie die Züge der Linie RE 19."
Falls weitere Informationen verfügbar sind, werden wir von news.de Sie informieren.
DB Verspätung: Entschädigung ab wann?
Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de