Bei Köln werden Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 12. gemeldet. Grund dafür ist die Erkrankung von Personal. Das teilte der VRR mit. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kommt es am 23.04.2024 zu Einschränkungen im Bahnverkehr auf der Linie S 12. Ursache dafür ist die kurzfristige Erkrankung von Personal an. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist. Auch im vorliegenden Fall betrifft die Nachricht nicht nur den VRR, denn die Millionenstadt Köln gehört zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick
In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie S 12 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 23.04.2024 | 08.00 Uhr |
Ende: | 23.04.2024, | 12.00 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 23.04.2024 | 07.19 Uhr |
Einschränkungen auf der Linie S 12 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. In der veröffentlichten Fahrgastinformation heißt es:
"Aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal kommt es auf der Linie S 12 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: S 12, Horrem (08:29) - Hennef (Sieg) (09:25) S 12, Köln-Ehrenfeld (10:24) - Au (Sieg) (11:39) S 12, Hennef (Sieg) (09:33) - Köln-Ehrenfeld (10:17) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie eine früher oder später verkehrende Fahrt."
Sollten weitere Details bekannt gegeben werden, können Sie diese bei news.de finden.
Was gehört zum VRR-Gebiet?
Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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wet/roj/news.de