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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Bauarbeiten im Raum Mülheim (Ruhr)-Styrum

Bauarbeiten beeinträchtigen den Bahnverkehr bei Duisburg Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Bauarbeiten sollen den Bahnverkehr beschleunigen und verbessern. Doch zunächst sorgen sie meist für Verspätungen. Aktuell wird bei Duisburg gebaut. Das sorgt ab dem 22.04.2024 für Beeinträchtigungen. Das hat der VRR mitgeteilt. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Bauarbeiten im Raum Mülheim (Ruhr)-Styrum.

TypDatumUhrzeit
Beginn:22.04.202411.00 Uhr
Ende:26.04.2024,04.30 Uhr
Letzte Aktualisierung:24.04.202412.24 Uhr

Bauarbeiten im Raum Mülheim (Ruhr)-Styrum: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Die gesamte Meldung lautet:
"Bauarbeiten beeinträchtigen in den Nächten vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 jeweils zwischen 23:00 Uhr und 04:30 Uhr den Bahnverkehr im Raum Mülheim (Ruhr)-Styrum. Die S-Bahnen werden zwischen Mülheim (Ruhr) Hbf und Duisburg Hbf in beide Richtungen ohne Zwischenhalt umgeleitet. Der Halt Mülheim (Ruhr)-Styrum entfällt. Ein Schienenersatzverkehr mit zwei Bussen der Firma Aydin ist in den Nächten vom 22.04.2024 bis 26.04.2024 jeweils zwischen 23:00 Uhr und 04:30 Uhr zwischen Mülheim (Ruhr) Hbf und Duisburg Hbf eingerichtet."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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