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Aktuelles zum Bahnverkehr im VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 14 aufgrund einer Reparatur am Zug

Eine Reparatur beeinträchtigt den Bahnverkehr auf der Linie RE 14. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Bernd Thissen

Eine Reparatur beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Es kommt zu Einschränkungen auf der Linie RE 14 am 12.04.2024. Das geht aus einer Meldung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr hervor. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zu Einschränkungen im Bahnverkehr im VRR im Überblick

In der Zusammenfassung schreibt der VRR: Einschränkungen auf der Linie RE 14 aufgrund einer Reparatur am Zug.

TypDatumUhrzeit
Beginn:12.04.202404.38 Uhr
Ende:12.04.2024,07.00 Uhr
Letzte Aktualisierung:12.04.202404.41 Uhr

Einschränkungen auf der Linie RE 14 aufgrund einer Reparatur am Zug: Das meldet der VRR

Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Aufgrund einer Reparatur am Zug kommt es auf der Linie RE 14 leider vorübergehend zu Einschränkungen. Es kommt zu Ausfällen auf dem gesamten Laufweg. Folgende Fahrten sind betroffen: RE 14, Dorsten (17:07) - Coesfeld (Westf) (17:46) RE 14, Coesfeld (Westf) (18:10) - Dorsten (18:49) Alternative Reisemöglichkeiten: Bitte nutzen Sie einen Zug früher oder später."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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