Personen im Gleis beeinträchtigen den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen. Das hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.
Wegen Personen im Gleis ist der Bahnverkehr im VRR beeinträchtigt. Das Betreten der Bahnanlagen sorgt nicht nur für Ärger bei den Fahrgästen, sondern gefährt auch das eigene Leben. Trotzdem muss der Bahnverkehr deshalb immer wieder unterbrochen oder gebremst werden, so auch aktuell wieder. Darüber hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr seine Fahrgäste informiert. Die in Gelsenkirchen beheimatete Anstalt des öffentlichen Rechts informiert regelmäßig über Änderungen, die den Bahnverkehr im Gebiet des Verbunds betreffen. Dazu gehören auch Ereignisse außerhalb des VRR, wenn die Züge im Gebiet des Verbundes starten, enden oder diesen durchfahren.
Aktuelle Infos zum Bahnverkehr im VRR im Überblick
Das Thema der Meldung lautet: Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Coesfeld (Westf) und Lutum.
Typ | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Beginn: | 03.04.2024 | 05.53 Uhr |
Ende: | 03.04.2024, | 07.53 Uhr |
Letzte Aktualisierung: | 03.04.2024 | 05.58 Uhr |
Unbefugte Personen auf der Strecke zwischen Coesfeld (Westf) und Lutum: Das meldet der VRR
Die von den Bahnunternehmen Nordrhein-Westfalens veröffentlichte Meldung gibt noch genauere Informationen. Der Hinweis lautet wörtlich:
"Unbefugte Personen auf der Strecke beeinträchtigen den Bahnverkehr zwischen Coesfeld (Westf) und Lutum. Der Streckenabschnitt ist zur Zeit gesperrt. Die Züge halten am nächsten Bahnhof und warten zunächst. In der Folge kommt es zu Verspätungen und wahrscheinlich zu Teilausfällen. Kurzfristig kann es zu Änderungen im Zuglauf kommen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseverbindung kurz vor Abfahrt des Zuges. Genaue Informationen zur Dauer der Sperrung liegen leider noch nicht vor."
Sollten weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie auf dem neuesten Stand halten.
Was gehört zum VRR-Gebiet?
Fast das gesamte Ruhrgebiet ist Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, daneben auch Düsseldorf sowie die Orte und Landkreise des Niederrhein sowie das Bergische Land.
Daneben sind neben Düsseldorf zahlreiche Großstädte wie Duisburg, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen zum VRR. Weil auch Wuppertal Teil des Verkehrsverbundes ist, darf mit dem VRR-Ticket auch die legendäre Schwebebahn benutzt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de