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Infos zum Bahnverkehr im VRR aktuell: Reparatur an einem Signal von Velbert-Langenberg in Richtung Velbert-Nierenhof beendet

Eine Reparatur beeinträchtigt den Bahnverkehr. Das hat der VRR mitgeteilt. Lesen Sie jetzt weitere Details und Hintergründe.

Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. (Foto) Suche
Auch die Wuppertaler Schwebebahn gehört zum Tarifgebiet des VRR. Sie ist von der hier gemeldeten Störung allerdings nicht betroffen. Bild: Adobe Stock/Bernd

Eine Reparatur beeinträchtigt den Bahnverkehr im VRR. Es kommt zu Einschränkungen am 02.04.2024. Darüber hat der VRR seine Fahrgäste informiert. Der Verbund, der seinen Sitz in Gelsenkirchen hat, informiert regelmäßig über Einschränkungen oder auch Zusatzangebote, die den Eisenbahnverkehr in seinem Gebiet betreffen. Berichtet werden auch Ereignisse, die außerhalb des VRR stattfinden, wenn davon der Eisenbahnverkehr im Verbundgebiet betroffen ist.

Aktuelle Infos zum Bahnverkehr in NRW im Überblick

Das Thema der Meldung lautet: Reparatur an einem Signal von Velbert-Langenberg in Richtung Velbert-Nierenhof beendet.

TypDatumUhrzeit
Beginn:02.04.202402.39 Uhr
Ende:02.04.2024,04.39 Uhr
Letzte Aktualisierung:02.04.202403.40 Uhr

Reparatur an einem Signal von Velbert-Langenberg in Richtung Velbert-Nierenhof beendet: Das meldet der VRR

Die zuständigen Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben noch weitere Informationen für die Fahrgäste veröffentlicht. Im Wortlaut heißt es:
"Die Reparatur an einem Signal von Velbert-Langenberg in Richtung Velbert-Nierenhof ist beendet. In Kürze fahren die Züge auf dem Streckenabschnitt wieder ohne Einschränkungen. In der Folge kann es noch zu teilweise hohen Verspätungen und gegebenenfalls zu Teilausfällen kommen. Bitte prüfen Sie den Zuglauf in der Onlinereiseauskunft."
Sobald weitere Informationen veröffentlicht werden, werden wir von news.de Sie informieren.

DB Verspätung: Entschädigung ab wann?

Die Entschädigungen für Bahnreisende sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Bahnverkehrsunternehmen ab einer Verspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises ersetzen. Kostet die Fahrt 20,- Euro, erhalten die Fahrgäste also 5,- Euro zurück. Bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr steigt die Erstattung auf die Hälfte des Fahrpreises.
Wichtig ist, dass die Verspätung immer erst am auf der Fahrkarte angegebenen Fahrtziel berechnet wird.
Wenn bei einem Unterwegshalt keine Weiterreise mehr möglich ist, beispielsweise weil der letzte Zug bereits abgefahren ist, zahlt die Bahn oft auch ein Hotel.

Nutzen Sie die Bahnfahrt und lesen Sie gleich weiter

Falls ihre Reise heute länger dauert, nutzen Sie die Zeit doch, um sich auf news.de zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr veröffentlichten Daten erstellt und wird ständig automatisch aktualisiert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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