Von news.de-Redakteurin - Uhr

Mythos oder Wahrheit: Gesundheitsgefahr! Pilze KEIN zweites Mal aufwärmen, oder?

Eine alte Haushaltsregel besagt: Pilze sollte man NIEMALS ein zweites Mal aufwärmen. Bis heute hält sich dieser Mythos wacker in den Köpfen mancher Menschen. Doch ist das erneute Erwärmen eines Pilzgerichtes tatsächlich gefährlich?

Darf man Pilze ein zweites Mal erwärmen? (Foto) Suche
Darf man Pilze ein zweites Mal erwärmen? Bild: AdobeStock/ vpardi

Nur allzu oft kommt es vor, dass man zum Mittagessen eine größere Portion zubereitet als für den Moment notwendig. Doch alles halb so wild, schließlich kann man die Reste am nächsten Tag einfach noch einmal erhitzen. Nur wenn Pilze im Gericht sind, sollte man dies tunlichst unterlassen, schließlich darf man diese keinesfalls ein zweites Mal erwärmen, oder?

Mythos oder Wahrheit? Pilze NIEMALS ein zweites Mal erwärmen

Tatsächlich entspricht diese Aussage heutzutage nicht mehr der Wahrheit. Vielmehr stammt sie aus einer Zeit, als Hygiene- und Lagerungsstandards noch andere waren als heute. Aus einer Zeit, als es noch keine Kühlschränke gab und die ordnungsgemäße Lagerung des Essens nicht gewährleistet werden konnte.

Pilze gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln

Denn: Pilze gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Sie bestehen zu einem überwiegenden Teil aus Wasser und Eiweiß, wodurch sie sehr anfällig für die Zersetzung unter dem Einfluss von Sauerstoff und Bakterien sind. Bei diesem Abbauprozess entstehen Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können.

Tipps für das richtige Aufwärmen von Pilzgerichten

Doch da vor allem Wärme diesen Zersetzungsprozess begünstigt, ist diese Gefahr durch moderne Kühlschränke, vorausgesetzt man lagert die Pilze bzw. das Pilzgericht nach dem Zubereiten schnell kühl und nicht noch länger bei Zimmertemperatur, gebannt. Das anschließende Aufwärmen ist dann bedenkenlos möglich und keineswegs gefährlich. Doch eines sollten Sie beim erneuten Erwärmen beachten: Ihr Pilzgericht sollte auf mindestens 70 Grad erhitzt werden, um potenziell schädliche Keime abzutöten. Zudem sollte ein Pilzgericht auch im Kühlschrank nicht unbedingt länger als 24 Stunden aufbewahrt werden.

Und: Sollte erneut etwas übrigen bleiben, so sollten Sie diesen Rest keinesfalls ein drittes Mal erwärmen. Zu groß ist die Gefahr, dass giftige Abbauprodukte entstanden sind.

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