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Wohngeld & Bafög: So zahlt der Staat doch noch

Ob Wohneigentum oder zur Miete - wer ein geringes Einkommen hat, kann Wohngeld beantragen. Eigentlich. Doch wer Bafög bekommt, ist davon grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt aber Ausnahmen.

Wer trotz Antrag kein Bafög bekommt, muss sein Studium nicht gleich aufgeben. In einigen Fällen gibt es alternativ zumindest Wohngeld. (Foto) Suche
Wer trotz Antrag kein Bafög bekommt, muss sein Studium nicht gleich aufgeben. In einigen Fällen gibt es alternativ zumindest Wohngeld. Bild: dpa

Wohngeld für Studenten? Die meisten Hochschüler wissen: Weil ein Studium als förderungsfähig im Sinne das Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) gilt, haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Insbesondere wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Das gilt auch für Schüler, die in Einzelfällen ebenfalls Bafög beziehen können.

Doch nicht jeder der studiert oder eine weiterführende schulische Ausbildung absolviert, bekommt Bafög - obwohl der Anspruch darauf theoretisch besteht. In folgenden Fällen kann dann Wohngeld beantragt werden:

Bafög als Bankdarlehen: Dieses Bafög wird bei einer Zweitausbildung gewährt. Entweder weil ein Studium rechtlich nötig ist, um den angestrebten Beruf ausüben zu können, oder weil das Ausbildungsziel eine weitere Ausbildung nötig macht. Als Bankdarlehen wird das Bafög aber auch gewährt, wenn laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein zweiter oder weitere Wechsel der Fachrichtung dafür sorgen, dass sich die Dauer des Studiums verlängert. Ausschlaggebend ist hier Paragraph 17, Absatz 3, des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Personen, die mit Kindern oder einem Partner zusammenleben: Wohngeld kann in diesem Fall beantragt werden, wenn mindestens eine Person im Haushalt lebt, die kein Bafög, keine Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. Zu beachten ist, dass Wohngeld bei mehreren in einem Haushalt lebenden Personen nur gezahlt wird, wenn die Höchstgrenze beim Gesamteinkommen nicht überschritten wurde: Die Höchstgrenze des Gesamteinkommens für einen 2-Personen-Haushalt liegt bei knapp 1200 Euro.

Studenten, die keinen Anspruch auf Bafög haben: Hierbei handelt es sich in der Regel um Studenten, die ein Teilzeitstudium absolvieren oder die Fachrichtung zu spät gewechselt haben. Es gibt zudem Studenten, die aufgrund ihres Alters vom Bafögbezug ausgeschlossen sind. Betroffen sind laut BMBF Studenten, die «zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 30., bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr vollendet» haben. Außerdem können auch Studenten Wohngeld beantragen, die kein Bafög erhalten, weil sich ihr Studium ohne einen gesetzlich anerkannten Grund verzögert, etwas weil sie die Regelstudienzeit überschreiten.

Bewohner von Wohngemeinschaften (WG): Wer kein Bafög bekommt und in einer WG lebt, mit deren Bewohnern der Betroffene nicht familiär verbunden ist, kann Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Miet- oder Untermietvertrag hat, der auf seinen Namen läuft.

ham/kat/rzf/news.de