







Die Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger zahlt ohnehin das Arbeitsamt. Selbst bezahlen müssen Betroffene aber die Praxisgebühr, Zuzahlungen für Medikamente und den von einigen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag. Doch hier gibt es eine Höchstgrenze, ab der sich ein Hartz-IV-Empfänger von den Zuzahlungen befreien lassen kann.
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