Kinder, die in Hartz-IV-Familien leben, steht bis zum sechsten Lebensjahr 60 Prozent des Regelsatzes zu. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bekommen 70 Prozent und Jugendlichen zwischen 15 und 25 erhalten 80 Prozent des Regelsatzes. Das sind 287 Euro.
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