Von news.de Redakteur Pierre Pawlik - Uhr

Stealthing: Gefährlich! Wenn der Partner beim Sex einfach das Kondom entfernt

Beim Stealthing zieht ein Sexualpartner ohne Einwilligung mitten beim Sex das Kondom ab. Die Folge ist ungeschützter Sex mit allen damit einhergehenden Risiken. Warum dieses Handeln strafrechtliche Relevanz hat, erfahren Sie hier.

Stealthing, also das nicht abgesprochene Entfernen des Kondoms während des Sexes, erfüllt den Straftatbestand des Missbrauchs. (Foto) Suche
Stealthing, also das nicht abgesprochene Entfernen des Kondoms während des Sexes, erfüllt den Straftatbestand des Missbrauchs. Bild: Peter Endig / dpa-Zentralbild / dpa

Im Dezember des vergangenen Jahres ist das sogenannte Stealthing erstmals auch ganz offiziell in Deutschland angekommen. Ein Berliner Polizist wurde im Zuge dessen angeklagt und gar der Vergewaltigung bezichtigt. Was ist "Stealthing" und was hatte sich der Polizist zuschulden kommen lassen?

Beim Stealthing entfernt der Sexualpartner ohne Einwilligung das Kondom

Beim Stealthing zieht ein Sexualpartner heimlich und infolgedessen ohne Einwilligung des Partners sein Kondom während des Geschlechtsverkehrs von seinem Penis. Der Geschlechtsverkehr ist so natürlich nicht mehr "safe" und es besteht sowohl für Frauen die Möglichkeit, schwanger zu werden, als auch für Männer und Frauen die Gefahr, sich mit Geschlechtskrankheiten wie Gonorrhoe, Chlamydien, Syphilis, HIV, Hepatitis B und Co. anzustecken.

Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich dabei ganz klar um eine Form des Missbrauchs. Dabei bestehen auch in Sachen Psychologie viele Gemeinsamkeiten. Denn abgesehen davon, dass es Männer gibt, die Stealthen, weil sich der Sex für sie ohne Gummi besser anfühlt, geht es dem Gros der Täter in erster Linie um Macht und Unterwerfung. Sie wollen etwas gegen den Willen des Partners oder der Partnerin tun.

Stealthing ist strafbar und erfüllt im strafrechtlichen Sinne den Tatbestand des Missbrauchs

In der Schweiz ging man beim ersten offiziell gewordenen Stealthing-Fall 2017 über den Missbrauchsvorwurf hinaus und verurteilte einen des Stealthings überführten Angeklagten wegen Vergewaltigung. Die Richter erklärten laut "20min.ch" dass die Frau "unfähig war, Widerstand zu leisten" und dass sie "den Geschlechtsverkehr abgelehnt hätte, wenn sie bemerkt hätte, dass der Mann kein Präservativ mehr trug."

In zweiter Instanz wurde das Urteil bekräftigt, aber das Stealthing als Schändung kategorisiert. Diesen Straftatbestand gibt es nicht in Deutschland. Er bedeutet, dass der Täter an einer nicht urteilsfähigen oder nicht zum Widerstand fähigen Person in Kenntnis dieses Zustandes sexuelle Handlungen vornimmt.

Stealthing-Präzedenzfall und -Urteil aus Deutschland

In Deutschland zog man mit dem Urteil um den eingangs erwähnten Polizisten nach. Der trieb sich abseits seines Dienstes in Internet-Foren herum und suchte hier nach Sexualpartnerinnen. Wie die "Bild" berichtete, hatte er in der Nacht vom 17. auf den 18. November 2017 Sex mit einer jungen Dame. Diese hatte ausdrücklich auf die Verwendung eines Gummis bestanden.

Von der Frau unbemerkt zog der Polizist dann jedoch das Präservativ wieder ab und hatte ungeschützten Sex mit ihr. In der Verhandlung behauptete er, das Kondom sei während des Aktes gerissen, weshalb er es abgestreift und außerhalb der Frau ejakuliert habe. Aufgrund der §§177 Abs. 1StGBbeziehungsweise 176 Abs. 4 StGB wurde der Polizist wegen eines sexuellen Übergriffes zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass es sich bei dem Akt nicht um eine Vergewaltigung gehandelt habe.

Mehr als Missbrauch: Die psychologische Seite des Stealthings aus Sicht der Opfer

Ob das für die Frau ein befriedigendes Urteil darstellte, ist nicht bekannt. Zumal dieser Übergriff vom eigentlichen Akt abgesehen noch verschiedene Ängste befeuert. Das hat vor allem auch der Fall aus der Schweiz gezeigt. Hier hatte das Opfer nämlich nicht nur die begründete Angst, ungewollt schwanger geworden sein, die Frau befürchtete auch eine Ansteckung mit HIV. Darum hatte sie nach dem Akt von ihrem Sexualpartner verlangt, dass er einen HIV-Test machen lassen solle. Dies verweigerte der Mann mehrmals und ließ die Frau einfach im Ungewissen. Die ließ darum eine präventive Therapie mit schweren Nebenwirkungen über sich ergehen...

Stealthing verhindern: So können Sie sich und andere schützen

Ein bislang ungenannter Aspekt des Stealthings ist, wenn Ihr Sexualpartner das Kondom zwar nicht entfernt, es aber im Vorfeld mutwillig einreißt oder zersticht. Beharren Sie darum auf der Verwendung Ihrer eigenen Kondome.

Lassen Sie beim Akt immer mal wieder einen Blick "nach unten" schweifen und versichern Sie sich, dass das Präservativ da ist, wo es hingehört. Verzichten Sie auf Stellungen, wo Ihnen dieser Blick nicht möglich ist.

Das Femidom, also das Kondom für die Frau, wäre für Frauen ein probates Mittel.

Wichtig: Sobald Sie merken, dass Sie einen Stealther im Bett hatten, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

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pap/kad/news.de

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