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Haltbarkeit von Kosmetik: Ekel-Kosmetik: Fieser Schimmel verursacht Krebs

Wir schmieren uns jeden Tag Cremes und Co. ins Gesicht und bedenken dabei eines überhaupt nicht: Die Produkte sind nicht ewig haltbar. Bilden sich Bakterien oder Schimmel, sind Hautrötungen noch harmlos. Tipps und Infos zur Haltbarkeit von Kosmetik finden Sie hier.

Tagtäglich nutzen Tausende Frauen Kosmetikartikel wie Cremes, Lotions und Make-up. Was viele nicht wissen: Durch falschen Umgang und Lagerung können die Produkte schnell verderben und zu Hautausschlägen und sogar Hautkrebs führen.

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Viele Kosmetika sind nur eine bestimmte Zeit unbedenklich. Nach Ablauf der Haltbarkeit drohen ekelige Hautausschläge und Entzündungen. (Foto) Suche
Viele Kosmetika sind nur eine bestimmte Zeit unbedenklich. Nach Ablauf der Haltbarkeit drohen ekelige Hautausschläge und Entzündungen. Bild: picture alliance / dpa / Caroline Seidel

Kosmetik nicht ewig haltbar

Kosmetik kann genauso wie Lebensmittel schlecht werden. Das Problem: Wir nehmen viele Produkte mit bloßem Finger aus Tiegeln, Döschen und Tuben. Aber auch Pinsel und Bürstchen kommen mit der menschlichen Haut in Berührung. Pro Quadratzentimeter Haut warten mehr als 1.000 Bakterien darauf, sich rasant zu vermehren. Und das geht am besten in Kosmetika, die viel Feuchtigkeit enthält.

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Kosmetik-Haltbarkeit
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Konservierungsstoffe auch in Kosmetik enthalten

Hersteller sorgen durch die Zugabe von mehr als 50 verschiedenen Keim- und Pilzvernichtern dafür, dass Frauen und auch Männer lange Freude an den geliebten Produkten haben. «Keine Creme widersteht diesem Keimangriff länger als ein paar Tage, es sei denn, sie ist konserviert», sagt Birgit Huber vom Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) im Interview mit der Apotheken Umschau. Mit Alkoholen, organischen Säuren und Parabenen sollen Gesichts- und Bodylotions geschützt werden. Kosmetik aus der Apotheke kommt sogar meist ohne Konservierungsmittel aus. Damit keine Luft an die Substanzen kommt, nutzen die Hersteller Pumpflakons oder Vakuumtuben.

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EU regelt Kennzeichnung der Haltbarkeit

Laut der Europäischen Kosmetik-Verordnung von 2009 müssen alle Produkte, die weniger als 30 Monate nach der Herstellung haltbar sind, ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Das trifft vor allem auf Produkte für Säuglinge zu. Sollten sie länger unbedenklich nutzbar sein, muss auf der Verpackung angegeben sein, wie lang nach Öffnen des kosmetischen Artikels dieser ohne Schaden für den Verbraucher benutzt werden kann.

Als Symbol wird ein offener Cremetiegel oder eine Sanduhr in Kombination mit einer Zeitangabe verwendet. Steht auf einer Creme zum Beispiel «12M», so ist das Produkt zwölf Monate nach dem Öffnen unbedenklich weiterverwendbar. Doch auch diese Angabe kann falsch sein. Und zwar genau dann, wenn Kosmetik falsch gelagert oder verwendet wird. Direkte Sonneneinstrahlung kann den empfindlichen Rezepturen erheblich zusetzen. Auch die Raumtemperatur kann Einfluss auf die Haltbarkeit der Kosmetik haben.

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