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Deutsche Rentner im Ausland: Rente trotz Wohnsitz außerhalb Deutschlands? HIER drohen nun Kürzungen

Den Lebensabend bei gutem Wetter außerhalb von Deutschland genießen - welcher Rentner träumt nicht davon? Doch damit die deutsche Rente an Auswanderer ausgezahlt werden kann, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten.

Immer mehr deutsche Rentner verlegen ihren Alterswohnsitz ins Ausland - doch beim Bezug der Rente muss einiges beachtet werden. (Foto) Suche
Immer mehr deutsche Rentner verlegen ihren Alterswohnsitz ins Ausland - doch beim Bezug der Rente muss einiges beachtet werden. Bild: Thomas Eisenhuth/dpa

Den Ruhestand im Ausland zu verbringen, ist besonders angenehm, wenn es in der Wahlheimat günstiger ist als daheim. Zumindest trifft das zu, wenn Senioren weiterhin ihre deutsche Rente erhalten. Grundsätzlich wird diese auch dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund.

Deutsche Rentner zieht es vermehrt ins Ausland

Die Zeit nach der Erwerbstätigkeit im Ausland zu verbringen, erscheint offenbar immer mehr Senioren verlockend: Der "Bild" zufolge waren es im vergangenen Jahr gut 240.000 deutsche Rentner, die keinen Hauptwohnsitz mehr in der Bundesrepublik hatten und sich ihre Rente ins Ausland zahlen ließen. Doch die Zahl der deutschen Pensionäre, die das süße Leben fernab Deutschlands genießen, liege weit höher, da viele Senioren zwar ihren deutschen Hauptwohnsitz behielten, sich aber hauptsächlich auf Reisen befänden.

Deutsche Rente ins Ausland zahlen lassen - was müssen Rentner beachten?

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt oder Rentenansprüche nach dem Fremdrentengesetz hat, muss allerdings je nach neuem Wohnort mit Kürzungen rechnen. Kein Problem ist dagegen, wenn es kein deutsches Konto mehr gibt: Die Rentenversicherung überweist auch auf Konten im Ausland. Bei einem weniger als sechs Monate dauernden Auslandsaufenthalt werden deutsche Renten weiterhin auf deutsche Konten überweisen; der Aufenthalt im Ausland muss der Rentenversicherung auch nicht gesondert mitgeteilt werden. Wer seinen Wohnort jedoch dauerhaft ins Ausland verlegt, sollte der Deutschen Rentenversicherung Bescheid geben und die neue Anschrift mitteilen, damit der Schriftwechsel weiterhin funktioniert. Bei Überweisungen und beim Geldabheben in Fremdwährungen kann aber der Kurs schwanken und einige Banken erheben Gebühren. Dafür bekommen die Renten-Empfänger keinen Ersatz.

Welche Pflichten haben Rentenempfänger mit Wohnort im Ausland?

Rentner, die im Ausland leben, müssen sich jedoch auf eine Besonderheit einstellen: Einmal im Jahr müssen sie nachweisen, dass sie weiter am Leben sind und deshalb ihre Rente beziehen können. Die Rentenversicherung sendet dafür per Post ein Formular zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss.

Rentenzahlung gestoppt! DAS ist für den Erhalt der Rente wichtig

Kommt diese sogenannte Lebensbescheinigung nicht zeitnah in Deutschland an, wird die Rentenzahlung unterbrochen. Mit einigen Ländern gleicht die Deutsche Rentenversicherung allerdings bereits elektronisch die Sterbedaten ab.

In jedem Fall wichtig: Die Rentenversicherung muss stets die aktuelle Anschrift kennen. Auswanderer sollten diese schriftlich und zusammen mit der Versicherungsnummer mitteilen. Damit die Umstellung nahtlos klappt, sollten sie die Versicherung etwa zwei Monate vor dem Umzug informieren, empfiehlt die DRV in einer Online-Broschüre.

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/news.de/dpa

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