Erstellt von Pierre Pawlik - Uhr

Abscheulicher Kindesmissbrauch: Junge (13) vergewaltigt monatelang zwei Kinder (6, 8)

Ein eigentlich harmloses Kinderspiel wird für ein 6-jähriges Mädchen und einen 8-jährigen Jungen aus England zum Albtraum, als ein damals 13-Jähriger sich während des Spiels an ihnen vergeht. DAS ist passiert.

In England verging sich ein 13-Jähriger über Monate hinweg an zwei Kindern (6 und 8 Jahre alt). (Symbolfoto) (Foto) Suche
In England verging sich ein 13-Jähriger über Monate hinweg an zwei Kindern (6 und 8 Jahre alt). (Symbolfoto) Bild: S.Kobold / Fotolia

Über 9 Monate hinweg hat ein 13-Jähriger in der Grafschaft Devon in Großbritannien zwei Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren vergewaltigt. Wie der "Mirror" berichtet, sah es ein Gericht als erwiesen an, dass beide Opfer wiederholt sowohl körperlich missbraucht als auch zu oralem Sex gezwungen worden seien. Zudem habe der heute 18-jährige Angeklagte den Jungen dazu gezwungen, selbst sexuell aktiv gegenüber dem Mädchen zu werden.

13-Jähriger vergewaltigt über 9 Monate hinweg zwei Kinder

All das geschah im Zeitraum von September 2013 bis Mai 2014, wobei es laut dem Gericht zu mindestens 14 Fällen von Missbrauch gekommen sein soll. Als Rahmen nutzte der Täter ein beliebtes Kinderspiel: "Mord im Dunkeln". Dabei habe der damals 13-Jährige die Rolle des "Suchers/Detektivs" eingenommen und sich an den Kindern vergangen, wenn er jeweils mit einem von beiden alleine war.

Dank Sexualkundeunterricht bricht ein Opfer sein Schweigen

Seinen Opfern habe der Junge dann verboten, irgendetwas von den "Spielen" an die Eltern zu verraten, sonst würden sie in Schwierigkeiten kommen. Der Missbrauch kam erst heraus, als das männliche Opfer in der Schule Sexualkundeunterricht hatte und seinen Eltern erklärte, dass der Vergewaltiger dem Mädchen genau das angetan habe, was er da gerade lerne. Erst später eröffnete er seinen Eltern, dass auch er von dem 13-Jährigen missbraucht worden sei.

Vergewaltiger von zwei Kindern bekommt ein Jahr Haft und ein Jahr auf Bewährung

Die Richterin lehnte Eingebungen entschieden ab, wonach es sich bei der Tat um ein "sexuelles Experimentieren" oder um eine "einmalige Tat" gehandelt habe. Zudem stellte sie die Schwere der Taten heraus. Sie verurteilte den vor- und nachher nicht wieder straffällig gewordenen Teenager zu einer zweijährigen Haftstrafe, von denen der 18-Jährige ein Jahr in einem Erwachsenengefängnis absitzen und danach ein Jahr auf Bewährung und unter Aufsicht gestellt leben muss. Zusätzlich erließ die Richterin eine einstweilige Verfügung, die dem Täter verbietet, die Opfer jemals zu kontaktieren.

Zumindest zeigte der Angeklagte Reue und sagte während der Verhandlung, dass es ihm Leid tue für die Opfer und all jene, die infolgedessen noch von seinen Untaten betroffen seien.

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pap/jat/news.de

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