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Grausame Kindesmisshandlung: Schweizer reißt Säugling fast den Penis ab

Ein schrecklicher Fall von Kindesmisshandlung beschäftigt derzeit das Gericht in Zürich. Ein junger Vater aus Allschwil soll seinem drei Wochen alten Sohn so heftig am Geschlechtsteil gezogen haben, dass der Penis des Säuglings beinahe abgerissen wurde.

Ein junger Vater aus der Schweiz soll sein Baby aus Wut schwer im Genitalbereich verletzt haben (Symbolbild). (Foto) Suche
Ein junger Vater aus der Schweiz soll sein Baby aus Wut schwer im Genitalbereich verletzt haben (Symbolbild). Bild: Pixabay / Joffi

Wie kann ein Vater so etwas seinem eigenen Kind antun? Der Fall eines heute 30-jährigen Schweizers wird derzeit in Zürich vor Gericht verhandelt. Dem Mann wird vorgeworfen, seinen erst drei Wochen alten Sohn schwer körperlich misshandelt zu haben. Der kleine Junge soll so heftig am Penis gezogen worden sein, dass das Geschlechtsteil des Säuglings beinahe abgerissen wurde, schreibt die "Basler Zeitung".

Schweizer misshandelt drei Wochen alten Sohn und verletzt Baby am Penis

Demnach sei der frischgebackene Vater aus Allschwil im Kanton Basel-Landschaft ausgerastet, als er seinem Sohn die Windeln wechseln wollte und das Kind sich erneut einnässte. Offenbar um den Säugling zu bestrafen, wurde der 30-Jährige gewalttätig und verletzte das Baby durch Ziehen an dessen Penis. Vor Gericht plädierte die Anklage auf eine vorsätzliche Tat, zudem soll der gewalttätige Vater an einer Persönlichkeitsstörung leiden und nicht nur Gewaltausbrüche seinem Kind gegenüber gezeigt haben, sondern auch im Verdacht stehen, eine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben.

Kindesmisshandlung vor Gericht: Viereinhalb Jahre Haft gefordert

Beim Prozess, der am Strafgericht in Muttenz im Kanton Basel-Landschaft verhandelt wird, wurden bereits viereinhalb Jahre Haft für den Brutalo-Vater gefordert. Die offizielle Anklage lautet auf sexuelle Nötigung, versuchte Körperverletzung und versuchte Vergewaltigung, da sich der 30-Jährige auch wegen sexueller Vergehen an seiner Ex-Partnerin verantworten muss. Der Urteilsspruch steht noch aus.

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/koj/news.de

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