Erstellt von Dominik Liebsch - Uhr

Bachelor-Arbeit abgegeben - und nun?: DAS sollten Sie im letzten Semester beachten

Plötzlich ist es da: Das letzte Semester des Studiums. Gerade war man noch eines der Uniküken, nun steht der Abschluss kurz bevor. Im Vordergrund steht jetzt die Bachelorarbeit. Aber was ist, wenn das Zeugnis bei der Bewerbungsfrist für den Master noch nicht da ist? Alle wichtigen Antworten rund um den Bachelor-Abschluss.

Die Abschlussphase im Studium kann ganz schön stressig sein. Wer nun keine Zeit mehr hat zu jobben, kann die oft zinsfreien Abschlussdarlehen vom Studentenwerk nutzen. (Foto) Suche
Die Abschlussphase im Studium kann ganz schön stressig sein. Wer nun keine Zeit mehr hat zu jobben, kann die oft zinsfreien Abschlussdarlehen vom Studentenwerk nutzen. Bild: Franziska Gabbert/dpa

Das Ende des Studiums kommt für viele Studenten leider schneller, als ihnen lieb ist. Wir haben Ihnen hier Antworten auf die wichtigsten organisatorischen Fragen zur Studienabschlussphase zusammengestellt.

Bafög, Studienkredit, Darlehen: Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zum Ende der Regelstudienzeit Bafög erhalten. Beim Bachelor liegt diese normalerweise bei sechs Semestern. Die Zahlung der Förderung erfolgt bis einschließlich des Monats, in dem das Gesamtergebnis des Studiums bekanntgegeben wird.

Eine weitere Möglichkeit sind die Darlehenskassen der Studentenwerke, sagt Bernhard Börsel vom Deutschen Studentenwerk (DSW). Beinahe alle Studentenwerke bieten diese Hilfe in finanziellen Notlagen an. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Anders als beim Bafög muss der Absolvent später den gesamten Betrag zurückzahlen. Ob und in welcher Höhe mit Zinsen zu rechnen ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.

Bachelor-Arbeit abgegeben und alle Prüfungen absolviert: Wann bekomme ich das Zeugnis?

An den meisten Hochschulen gibt es für die Zeugnisausgabe keinen fixen Termin: "Wenn alle erforderlichen Leistungen absolviert und bewertet sind, habe ich einen Anspruch darauf, dass mir ein Zeugnis ausgestellt wird", erklärt der Kölner Rechtsanwalt Philipp Verenkotte. Dabei regelt die Prüfungsordnung, bis wann der Student das Zeugnis nach Erbringung der letzten Leistung spätestens erhalten muss. "In der Regel sind es ein paar Wochen", sagt Verenkotte. Dann muss der Student das Zeugnis entweder selbst abholen, oder es wird ihm zugeschickt.

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