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Diesel-Verbot 2018/19: Alle Fragen und Antworten! Kein Diesel-Fahrverbot in Wiesbaden

In welchen Städten gelten ab wann Diesel-Fahrverbote? Welche Autos sind betroffen? Was kosten Verstöße gegen die Verbote und wie lange gelten sie? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Ein Fahrverbotsschild für Fahrzeuge mit Diesel-Motor bis Euro-5 steht an der Max-Brauer-Allee. (Foto) Suche
Ein Fahrverbotsschild für Fahrzeuge mit Diesel-Motor bis Euro-5 steht an der Max-Brauer-Allee. Bild: Daniel Bockwoldt / dpa

Die Luft in deutschen Städten ist schlecht. Zu schlecht. Darum drohen mehr und mehr Fahrverbote für luftverschmutzende ältere Diesel. Die Folge sind viele offene Fragen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren und fassen die aktuelle Situation für Sie zusammen.

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Diesel Verbot 2018/19

Seit längerem macht die EU bereits Druck und will Deutschland per Klage beim Europäischen Gerichtshof zur Einhaltung der Grenzwerte für Luftverschmutzung zwingen, welche schon seit 2010 verbindlich sind. Der Bund versuchte mit einem im Oktober verabschiedeten Maßnahmenpaket gegenzusteuern. Darin geht es um Hardware-Nachrüstungen, Software-Updates und Kaufprämien für den Umstieg auf weniger umweltschädliche Fahrzeugmodelle. Die wichtigsten Fragen, die sich nun stellen:

Warum wird so ein Aufhebens um Dieselmotoren gemacht?

Das liegt an der schlechten Luft in vielen Städten - und Diesel-Fahrzeuge gelten als Hauptverursacher. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) wird in Deutschland oft überschritten. Der Stoff kann die Lungenfunktion stören oder zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Gesetzlich erlaubt ist im Jahresmittel eine Belastung von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In Berlin beispielsweise lag der Wert laut Umweltbundesamt im vergangenen Jahr bei 49 Mikrogramm. Die Werte müssen also runter - und Autoabgase sind ein wichtiger Faktor. Darum müssen sich vor allem die Diesel-Fahrer immer häufiger auf Fahrverbote einstellen. Es geht um Streckenabschnitte wichtiger und viel genutzter Straßen.

In welchen Städten gelten ab wann Diesel-Fahrverbote?

˖ Berlin: Diesel-Fahrverbote sollen spätestens ab Ende Juni 2019 für Diesel-PKW und Diesel-LKW der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 für mindestens elf Straßenabschnitte in der Innenstadt verhängt werden. Dazu gehören wichtige Achsen im Herzen der Stadt wie die Leipziger Straße, die Friedrichstraße und die Brückenstraße. Außerdem muss das Land für weitere 117 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern prüfen, ob Verbote nötig sind, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert dort einzuhalten.

˖ Bonn: In Bonn soll das Diesel-Fahrverbot ab April 2019 nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Auf der für Pendler wichtigen Reuterstraße sind ab April Diesel der Klasse Euro-5 oder schlechter ausgeschlossen. Eine andere Einschränkung gilt noch für die Straße Belderberg.

˖ Essen:Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat für Essen die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone einschließlich von Teilen der vielbefahrenen Autobahn 40 angeordnet. Die "Blaue Umweltzone" soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten. Hier dürfen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren.

˖ Frankfurt: Nach den Worten des Richters vom Verwaltungsgericht Wiesbaden soll das Dieselfahrverbot vom 1. Februar 2019 an sowohl für Euro-4-Diesel (und schlechter) als auch für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 gelten. Vom 1. September an wäre die Zone auch für Euro-5-Diesel tabu. Gemeint ist die Frankfurter Umweltzone, die die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt umfasst. Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.

˖ Gelsenkirchen: Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf der Kurt-Schumacher-Straße an. Hier sollen bereits ab 1. Juli 2018 nur noch Euro-6-Diesel fahren dürfen.

˖ Köln: Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten.

˖ Mainz: Konkret verlangt das Verwaltungsgericht in Mainz, dass zum 1. April 2019 ein neuer Luftreinhalteplan wirksam wird. Dieser müsse auch "ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge" beinhalten. Sollten diese Anstrengungen nicht reichen, den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Mittel der ersten sechs Monate 2019 einzuhalten, müssten zum 1. September 2019 weitere Maßnahmen angeordnet werden, auch Fahrverbote. Ob für einzelne Straßen oder eine Zone, ließ das Gericht offen.

˖ Stuttgart: Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 und schlechter dürfen ab Anfang 2019 nicht mehr im Stadtgebiet Stuttgart (entspricht der derzeit gültigen Umweltzone) fahren. Zu Beginn trifft das Fahrverbot nur Fahrzeuge von außerhalb. Anwohner erhalten eine Übergangsfrist bis Ende März. Ab April 2019 sind auch sie von den Fahrverboten betroffen. Euro-5-Diesel sind von den bisherigen Fahrverboten ausgenommen. Greifen die bisherigen Fahrverbote aber nicht in ausreichendem Maße, werde Mitte 2019 über eine eventuelle Verschärfung diskutiert.

Kein Diesel-Fahrverbot in Wiesbaden

Mit einem Maßnahmenpaket für bessere Luft hat die Stadt Wiesbaden ein Dieselfahrverbot abgewendet. Der Streit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) um zu hohe Schadstoffwerte ist am Mittwoch, den 13.02.2019, beigelegt worden. Als Kläger erklärte die DUH vor dem Verwaltungsgericht, die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Kommune reichten voraussichtlich aus, um die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) zu senken. Im Sommer werde man aber mit den bis dahin erreichten Messwerten eine Zwischenbilanz ziehen.

Anlass war eine Klage von DUH und VCD gegen das Land Hessen, weil Wiesbaden den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche NO2 überschritten hatte - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2018 bis zu 48 Mikrogramm, 2017 bis zu 50. Jetzt will die Stadt mit ihrem aktualisierten Luftreinhalteplan für bessere Luft sorgen.

Ist das Diesel-Fahrverbot bereits in einer Stadt in Kraft?

Ja, in Hamburg. Am 1. Juni 2018 ist in der Hansestadt das erste Fahrverbot Deutschlands in Kraft getreten. Es bestehen Durchfahrtssperren an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße, da diese besonders stark von Stickoxiden belastet waren. Rund 600 Meter der Max-Brauer-Allee zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße, sowie ein 1,6 Kilometer langer Abschnitt auf der Stresemannstraße zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp sind betroffen.

Die Max-Brauer-Allee ist für sämtliche Dieselfahrzeuge gesperrt, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Die Stresemannstraße ist dagegen nur für LKW gesperrt, die nicht der Abgasnorm Euro-6 entsprechen.

Könnten weitere Fahrverbotszonen in anderen deutschen Städten drohen?

Ja, entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind weitere Fahrverbote auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten möglich. Auch andere Städte wie Aachen, Düsseldorf, Essen, Hagen, Kassel, Freiburg, München, Dortmund und Oberhausen könnten auf dieses Mittel zurückgreifen, um Klagen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen abzuwehren. Insgesamt sind in etwa 70 deutschen Städten die Stickstoffdioxidgrenzwerte überschritten worden.

Könnte es passieren, dass auch die Umweltzonen-Regelungen verschärft werden?

In seinem Urteil unterschied das Bundesverwaltungsgericht deutlich zwischen Fahrverboten für einzelne Strecken und Einschränkungen für großflächige Verkehrsnetze, wie sie bei "Umweltzonen" der Fall wären. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kämen demnach zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht. Wären danach aber definitiv möglich.

Welche Fahrzeuge sind von dem Diesel Verbot betroffen?

Vor allem ältere Diesel-PKW und -LKW, die die Abgasnorm Euro-6 nicht erfüllen, stehen in der Diskussion. Es wird für Dieselfahrzeuge mit schlechterer Abgasnorm vermutlich aber Ausnahmen etwa für Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende geben. Diese können mittels Zusatzzeichen oder Allgemeinverfügung gewährt werden. Ausnahmegenehmigungen müssen über die zuständige Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.

Zudem wurde im bereits erwähnten Diesel-Paket der Bundesregierung beschlossen, dass neben den Euro-6-Diesel-PKW auch besonders saubere Fahrzeuge (<270 mg NO2) von Fahrverboten ausgenommen werden sollen – egal, ob diese Werte auf einer Nachrüstung oder einem Update beruhen, egal ob Euro-4 oder -5.

Ist mein Auto überhaupt von dem Diesel Verbot betroffen?

Um herauszufinden, ob Ihr Auto von den Diesel-Fahrverboten in den genannten Städten betroffen wäre, müssen Sie dessen Abgasnorm überprüfen. Diese finden Sie normalerweise in ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 14.

Wurde ihr Auto nach dem 1. September 2014 zugelassen, erfüllt es im Normalfall die Vorgaben der Abgasnorm. Seit diesem neuralgischen Datum müssen alle zugelassenen Autos nämlich über die Euro-6-Norm verfügen.

Können die Fahrverbote auch Benziner treffen?

Ja, Benziner mit der Abgasnorm Euro-2 oder schlechter (Erstzulassung vor 2001) könnten ebenfalls mit Fahrverboten belegt werden.

Was droht bei Nichteinhaltung des Fahrverbots?

Wer die Fahrverbote in Hamburg nicht einhält, muss mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (PKW) bis 75 Euro (LKW) rechnen. In Stuttgart soll ein Verstoß 80 Euro kosten. Die Kontrolle der Fahrverbote übernimmt die Polizei, die beispielsweise in Hamburg via Stichproben die Fahrzeugpapiere einzelner PKWs und LKWs überprüft. Das erfolgt in aufwändigen Großkontrollen. Um den Aufwand zu reduzieren, forderte die Berliner Landesregierung eine blaue Plakette - diese könnte bundesweit regeln, wer wo fahren darf. So etwas gibt es auch schon mit der grünen Plakette für die Umweltzone. Die Bundesregierung lehnt die blaue Plakette aber bislang ab.

Trifft das Ganze nicht eigentlich die Falschen?

Haben die Autokonzerne uns Autobesitzern nicht den Ärger eingebrockt, weil sie bei den Abgaswerten betrogen haben? Tja, die Bundesregierung hat mehrmals betont, der Abgasskandal habe mit den Diesel-Fahrverboten eigentlich nichts zu tun. Denn es gehe zum großen Teil nicht um manipulierte Fahrzeuge, sondern um ordnungsgemäß zugelassene Kfz-Typen. Daher sieht die Regierung auch keine Rechtsgrundlage für Hardware-Nachrüstungen. Die Hersteller hatten für Millionen von Autos "freiwillige" Software-Updates zugesagt.

Manipulationen etwa bei VW bei Abgas-Abschalteinrichtungen und die Debatte um Fahrverbote hängen aber dennoch zusammen - es geht vor allem darum, politischen Druck auf die Hersteller aufzubauen. In der Autoindustrie sei in der Diskussion um Schadstoff-Reduzierungen gelogen und betrogen worden, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erst vor kurzem auf dem Deutschlandtag der Jungen Union. Etliche in der Branche hätten sich "sehr schuldig gemacht und Vertrauen verspielt".

Könnte die Regierung nicht wenigstens etwas gegen die Fahrverbote tun?

Die Bundesregierung kann Diesel-Fahrverbote auch in Städten mit einer nur geringen Überschreitung der EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung nicht untersagen. Das stellte das Umweltministerium klar. "Am Ende entscheidet eine Kommune selbst, ob sie ein Fahrverbot verhängt oder nicht", sagte ein Sprecher von Ministerin Svenja Schulze (SPD).

Eine geplante Gesetzesänderung solle für Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel um höchstens 25 Prozent überschreiten, "Klarheit bei der Verhältnismäßigkeit" schaffen. Die große Koalition hatte Anfang Oktober angekündigt, für Städte mit mehr als 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter einheitliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zu treffen.

Gelten diese Fahrverbote denn ewig?

Das Ziel ist es, mit Fahrverboten die Luft schnellstmöglich zu verbessern - also Grenzwerte einzuhalten. Ist dies der Fall und wirken Streckensperrungen, können sie wieder aufgehoben werden.

Entschärfen die Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Fahrverbotssituation?

Das Bundeskabinett hat gesetzliche Regelungen zu Diesel-Fahrverboten beschlossen. Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. In Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide seien Diesel-Fahrverbote "in der Regel" nicht verhältnismäßig, heißt es nun - weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. In Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Die meisten Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb dieser Marke. Allerdings könnten die Städte weiter frei entscheiden, heißt es.

Außerdem wird nun festgeschrieben, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenen Kilometer ausstoßen - etwa, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß - ebenso wie etwa nachgerüstete schwere Kommunalfahrzeuge wie Müllautos.

Diese Maßnahmen sind Teil eines Pakets der Koalition, um weitere Fahrverbote zu verhindern. Aber die Änderungen sind umstritten. Umweltverbände und Oppositionspolitiker kritisieren, diese verstießen gegen Europarecht. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm werde aufgeweicht.

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pap/news.de/dpa

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